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L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AWG 1990 §29 Abs1;Rechtssatz
Durch die Erteilung einer gar nicht (mehr) erforderlichen baubehördlichen Genehmigung können Nachbarn nicht in ihren aus den Bauvorschriften erfließenden subjektiv-öffentlichen Nachbaurechten verletzt sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992050205.X02Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009