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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Rechtssatz
Eine nachträgliche Verfahrensrüge ist jedenfalls dann unbegründet, wenn die Abgabebehörde vom Abgabepflichtigen Aufklärung bestimmter Angaben verlangt, der Abgabepflichtige diesem Verlangen, aus Gründen die er zu vertreten hat, aber nicht nachkommt (Hinweis E 14.1.1971, 216/69).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1988140088.X01Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
31.08.2009