RS Vwgh 1992/9/22 88/14/0088

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Veröffentlicht am 22.09.1992
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §119 Abs1;

Rechtssatz

Eine nachträgliche Verfahrensrüge ist jedenfalls dann unbegründet, wenn die Abgabebehörde vom Abgabepflichtigen Aufklärung bestimmter Angaben verlangt, der Abgabepflichtige diesem Verlangen, aus Gründen die er zu vertreten hat, aber nicht nachkommt (Hinweis E 14.1.1971, 216/69).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1988140088.X01

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

31.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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