Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §34 Abs1;Rechtssatz
Eine besondere Bestimmung - wie etwa die des zweiten Satzes des § 29 Abs 8 WehrG 1990 in Ansehung von Auswahlbescheiden zur Leistung von Kaderübungen - besteht in bezug auf die Möglichkeit der Antragstellung nach dem ZDG nicht. Ein Recht auf Belehrung iSd § 2 Abs 1 und 5 Abs 1 ZDG in einem Einberufungsbefehl gem § 35 WehrG 1990 besteht daher nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992110204.X01Im RIS seit
22.09.1992