RS Vwgh 1992/9/22 92/11/0204

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Veröffentlicht am 22.09.1992
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
43/01 Wehrrecht allgemein
44 Zivildienst

Norm

VwGG §34 Abs1;
WehrG 1990 §29 Abs8;
ZDG 1986 §2 Abs1;
ZDG 1986 §5 Abs1;

Rechtssatz

Eine besondere Bestimmung - wie etwa die des zweiten Satzes des § 29 Abs 8 WehrG 1990 in Ansehung von Auswahlbescheiden zur Leistung von Kaderübungen - besteht in bezug auf die Möglichkeit der Antragstellung nach dem ZDG nicht. Ein Recht auf Belehrung iSd § 2 Abs 1 und 5 Abs 1 ZDG in einem Einberufungsbefehl gem § 35 WehrG 1990 besteht daher nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992110204.X01

Im RIS seit

22.09.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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