RS Vfgh 1985/2/28 B428/83

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Veröffentlicht am 28.02.1985
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Index

L8 Boden- und Verkehrsrecht
L8000 Raumordnung

Norm

B-VG Art7 Abs1 / Gesetz
B-VG Art144 Abs1 / Allg
StGG Art5
Sbg RaumOG 1977 §20, §20 Abs4

Rechtssatz

Sbg. RaumordnungsG 1977; Abweisung eines Antrages auf Entschädigung nach §20; durch die in §20 festgelegten Voraussetzungen, unter denen Ansprüche auf Entschädigung für Eigentumsbeschränkungen infolge Erlassung oder Änderung eines Flächenwidmungsplanes bestehen, wird der Wesenskern des Eigentumsrechtes nicht berührt; keine unsachliche Einschränkung dieser Ansprüche auf Entschädigung durch die Nov. LGBl. 87/1982 - keine Bedenken gegen §20 idF LGBl. 87/1982; keine denkunmögliche Gesetzesanwendung

Entscheidungstexte

Schlagworte

Raumordnung, Flächenwidmungsplan, Entschädigung, VfGH / Zuständigkeit, Geltungsbereich (zeitlicher) eines Gesetzes

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1985:B428.1983

Dokumentnummer

JFR_10149772_83B00428_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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