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L8 Boden- und VerkehrsrechtNorm
B-VG Art7 Abs1 / GesetzRechtssatz
Sbg. RaumordnungsG 1977; Abweisung eines Antrages auf Entschädigung nach §20; durch die in §20 festgelegten Voraussetzungen, unter denen Ansprüche auf Entschädigung für Eigentumsbeschränkungen infolge Erlassung oder Änderung eines Flächenwidmungsplanes bestehen, wird der Wesenskern des Eigentumsrechtes nicht berührt; keine unsachliche Einschränkung dieser Ansprüche auf Entschädigung durch die Nov. LGBl. 87/1982 - keine Bedenken gegen §20 idF LGBl. 87/1982; keine denkunmögliche Gesetzesanwendung
Schlagworte
Raumordnung, Flächenwidmungsplan, Entschädigung, VfGH / Zuständigkeit, Geltungsbereich (zeitlicher) eines GesetzesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1985:B428.1983Dokumentnummer
JFR_10149772_83B00428_01