RS Vwgh 1992/9/22 92/14/0064

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Veröffentlicht am 22.09.1992
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §6 Z1;

Rechtssatz

Auch der Erwerber eines landwirtschaftlichen Betriebes müßte im Rahmen des Gesamtpreises für einzelne Grundstücke höhere Beträge ansetzen, wenn auf Grund der Stadtrandnähe eine Umwidmung in Bauland zu erwarten ist. Die Abgabenbehörde hat sich bei der Bewertung des Wareneinsatzes somit an ihr allenfalls bekannten Preisen für ähnlich stadtnahe, nicht baureife, landwirtschaftliche Grundstücke zu orientieren oder - wenn nötig - einen Sachverständigen beizuziehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992140064.X07

Im RIS seit

22.09.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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