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L80402 Altstadterhaltung Ortsbildschutz KärntenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Zu der Frage, ob eine Plakattafel das Ortsbild stört, ist das Gutachten eines Sachverständigen einzuholen und dieses auf seine Vollständigkeit und Schlüssigkeit zu überprüfen (Hinweis E 11.6.1987, 84/06/0183).
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Techniker Bautechniker Ortsbild LandschaftsbildEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992050047.X02Im RIS seit
11.05.2001