RS Vwgh 1992/9/22 92/14/0064

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Veröffentlicht am 22.09.1992
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §115 Abs1;
EStG 1972 §21 Abs1 Z1;
EStG 1972 §21 Abs2 Z1;
EStG 1972 §23 Z1;
EStG 1972 §4 Abs4;
GewStG §1 Abs1;

Rechtssatz

Mangels entsprechenden Vorbringens und sonstiger konkreter Anhaltspunkte ist die Abgabenbehörde nicht verpflichtet, von Amts wegen zu erheben, ob vielleicht betriebliche Investitionen des Abgabepflichtigen oder Fehlkalkulationen die Ursache der Grundstücksverkäufe gewesen sind; im übrigen würde dies für sich allein die Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels nicht schon ausschließen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992140064.X04

Im RIS seit

22.09.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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