RS Vwgh 1992/9/23 92/03/0130

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.09.1992
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Index

L65003 Jagd Wild Niederösterreich
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
JagdG NÖ 1974 §37;
JagdG NÖ 1974 §39 Abs3;
VwGG §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0457/72 B 3. November 1972 RS 1

Stammrechtssatz

Einem Liegenschaftseigentümer kommt im Verfahren zur Genehmigung einer freihändigen Verpachtung Parteistellung dann nicht zu, wenn er seine Interessen als Pachtwerber geltend macht.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Jagdrecht und Fischereirecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992030130.X03

Im RIS seit

03.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

06.08.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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