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L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
ABGB §825;Rechtssatz
Die Gemeinschaft der Eigentümer einer Liegenschaft ist mangels Rechtspersönlichkeit nicht fähig, gegen einen Baubewilligungsbescheid "als Nachbar" Rechtsmittel zu erheben. Dies gilt auch für die Beschwerdeberechtigung vor dem VwGH, zumal Beschwerdeführer nur derjenige sein kann, der Träger des Rechtes ist, dessen Verletzung behauptet wird. Es steht daher die Beschwerdeberechtigung nur jedem einzelnen Miteigentümer zu (Hinweis E VS 24.9.1968, 1908/65, VwSlg 7409/68 und 30.6.1992, 92/05/0112).
Schlagworte
Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen RechtspersönlichkeitBaurecht Grundeigentümer RechtsnachfolgerVoraussetzungen des Berufungsrechtes Berufungslegitimation Person des BerufungswerbersMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des EinschreitersBaurecht NachbarRechtsfähigkeit Parteifähigkeit Gebilde ohne RechtsfähigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992060175.X01Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009