RS Vwgh 1992/9/24 88/06/0123

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Veröffentlicht am 24.09.1992
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L80005 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Salzburg
L82000 Bauordnung
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

BauRallg;
B-VG Art7 Abs1;
ROG Slbg 1977 §19 Abs1;
ROG Slbg 1977 §19 Abs3;

Rechtssatz

Hier ist gerade die Randlage des Wochenendhauses (in einem besonders schützenswerten Landschaftsteil innerhalb des Landschaftsschutzgebietes), das in keinem optischen Zusammenhang mit sechs in der Nachbarschaft befindlichen Objekten steht, für die Bewertung als Zersiedelungsmaßnahme ausschlaggebend (Hinweis E 2.7.1989, 89/06/0066). Aus der für ein Nachbargrundstück gem § 19 Abs 3 Slbg ROG 1977 zu Unrecht erteilten Bewilligung kann nicht das Recht abgeleitet werden, mit der Zersiedelung des Landschaftsschutzgebietes fortzufahren.

Schlagworte

Planung Widmung BauRallg3 Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten Kompetenztatbestände Baupolizei und Raumordnung BauRallg1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1988060123.X01

Im RIS seit

03.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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