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L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
Wird für ein Bauobjekt, für welches (wegen Fehlens der Baubewilligung) ein Abtragungsauftrag erlassen wurde, in der Folge ein Baubewilligungsbescheid erteilt, welcher in Rechtskraft erwächst, so entfaltet der Abtragungsauftrag mit der Erteilung dieser Baubewilligung wegen Änderung des Sachverhaltes keine Rechtswirkungen mehr (Hinweis E 4.4.1991, 88/05/0085).
Schlagworte
Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992060121.X01Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
31.12.2008