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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO Stmk 1968 §74;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/04/30 92/06/0017 1Stammrechtssatz
Die Übergangsbestimmung des Art II Abs 2 Stmk BauO Nov 1988 kann insbesondere unter Berücksichtigung des § 74 Stmk BauO nur so verstanden werden, daß für Verfahren, in denen bereits ein erstinstanzlicher Bescheid erlassen wurde und die aufgrund von Berufungen anhängig sind, die Rechtslage vor der BauO Nov 1988 maßgeblich ist.
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage RechtsquellenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991060233.X06Im RIS seit
11.07.2001