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L80008 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanNorm
BauRallg;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/04/26 89/06/0103 1Stammrechtssatz
Die Bauwünsche einzelner Personen, ihre Grunstücke als Bauland gewidmet zu erhalten, stellen für sich allein noch keinen wichtigen, eine Widmungsänderung rechtfertigenden Grund iSd G dar.
Schlagworte
Planung Widmung BauRallg3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1988060208.X02Im RIS seit
03.05.2001