RS Vwgh 1992/9/25 92/09/0072

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Veröffentlicht am 25.09.1992
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §3 Abs1 idF 1990/450;
AuslBG §4 Abs1;
AuslBG §4b idF 1990/450;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/06/26 91/09/0036 1

Stammrechtssatz

Inländische und ausländische Arbeitssuchende, die Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung haben, sind, soferne sie die objektiv berechtigten Anforderungen an den zu besetzenden Arbeitsplatz erfüllen, vorrangig zu vermitteln.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992090072.X01

Im RIS seit

25.09.1992

Zuletzt aktualisiert am

05.08.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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