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L37302 Aufenthaltsabgabe Fremdenverkehrsabgabe NächtigungsabgabeNorm
F-VG 1948 §6;Rechtssatz
Die durch die Novelle LGBl Nr 1988/48 geschaffene ANRECHNUNGSREGEL DES § 4 ABS 5 Krnt Orts- und Nächtigungstaxengesetz 1970 bezieht sich nach ihrem klaren Wortlaut nur auf die pauschalierte ORTStaxe. Die Anrechnung der NÄCHTIGUNGStaxe auf die (pauschalierte) Ortstaxe scheidet auch deswegen aus, weil es sich bei ersterer um eine Gemeindeabgabe und bei letzterer um eine Landesabgabe handelt und dem Gesetzgeber eine wechselseitige, in die Abgabenhoheit eingreifende Anrechnung nicht zugesonnen werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990170189.X03Im RIS seit
15.05.2001