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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §17;Rechtssatz
Eine - allenfalls - nach Erlassung des angefochtenen Bescheides erfolgte Verletzung des Rechtes auf Gewährung der Akteneinsicht kann keine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides bedingen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992090161.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
13.03.2012