RS Vwgh 1992/9/25 92/09/0161

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Veröffentlicht am 25.09.1992
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §17;
VwGG §42 Abs1;
VwGG §42 Abs2;

Rechtssatz

Eine - allenfalls - nach Erlassung des angefochtenen Bescheides erfolgte Verletzung des Rechtes auf Gewährung der Akteneinsicht kann keine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides bedingen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992090161.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

13.03.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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