RS Vwgh 1992/9/25 92/09/0132

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.09.1992
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
67 Versorgungsrecht

Norm

AVG §8;
KOVG 1957 §48a Abs2;
VwGG §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/01/17 90/09/0148 3

Stammrechtssatz

Ist eine Person gemäß § 48a Abs 2 KOVG zum Zeitpunkt des Todes des Anspruchswerbers oder Anspruchsberechtigten als Partei in das noch anhängige Versorgungsverfahren (Berufungsverfahren) eingetreten, ist sie auch zur Erhebung der Verwaltungsgerichtshofbeschwerde wegen Verletzung subjektiver Rechte legitimiert.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992090132.X01

Im RIS seit

27.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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