RS Vwgh 1992/9/25 92/09/0107

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Veröffentlicht am 25.09.1992
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §15 Abs1 Z1 idF 1990/450;
AuslBG §2 Abs2;

Rechtssatz

Nur eine erlaubte und nicht eine tatsächliche unselbständige Tätigkeit (Beschäftigung iSd § 2 Abs 2 AuslBG; im Beschwerdefall ist die bisherige Beschäftigung des Antragstellers als Zeitungskolporteur behördlich nicht genehmigt gewesen) ist Tatbestandsvoraussetzung des § 15 Abs 1 Z 1 AuslBG für die Erteilung eines Befreiungsscheines.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992090107.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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