RS Vwgh 1992/9/25 92/09/0071

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Veröffentlicht am 25.09.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/09/20 86/07/0091 2

Stammrechtssatz

Es liegt im Wesen der freien Beweiswürdigung, daß weitere Beweisanträge nicht mehr berücksichtigt werden müssen, wenn sich die Verwaltungsbehörde auf Grund der bisher vorliegenden Beweise ein klares Bild über die maßgebenden Sachverhaltsmomente machen konnte.

Schlagworte

freie BeweiswürdigungBeweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992090071.X01

Im RIS seit

25.09.1992

Zuletzt aktualisiert am

13.05.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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