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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AuslBG §3 Abs1 idF 1990/450;Rechtssatz
Der Arbeitgeber hat zwar ausdrücklich in seiner Vorhaltsbeantwortung durch Ankreuzen auf einem Formular zu erkennen gegeben, keine anderen Kräfte anstelle der beantragten Ausländerin zu wünschen; gleichzeitig mit diesem Formblatt hat er aber einen Vermittlungsauftrag für eine(n) Koch/Köchin (den in Frage stehenden Arbeitsplatz) erteilt. Bei dieser Sachlage wäre die Berufungsbehörde verhalten gewesen, den eben aufgezeigten Widerspruch (einerseits Beharren auf der Beschäftigungsbewilligung für die beantragte ausländische Arbeitskraft, verbunden mit der Ablehnung einer Ersatzkraftstellung, andererseits Erteilung eines Vermittlungsauftrages für Koch/Köchin) aufzuklären. Keinesfalls hätte die Berufungsbehörde dieses Verhalten ohne Stellungnahme des Arbeitgebers als Ablehnung jeglicher Ersatzkraftstellung werten dürfen.
Schlagworte
Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992090072.X03Im RIS seit
25.09.1992Zuletzt aktualisiert am
05.08.2008