RS Vwgh 1992/9/25 92/09/0072

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.09.1992
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §3 Abs1 idF 1990/450;
AuslBG §4 Abs1;
AVG §37;
AVG §45 Abs2;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Der Arbeitgeber hat zwar ausdrücklich in seiner Vorhaltsbeantwortung durch Ankreuzen auf einem Formular zu erkennen gegeben, keine anderen Kräfte anstelle der beantragten Ausländerin zu wünschen; gleichzeitig mit diesem Formblatt hat er aber einen Vermittlungsauftrag für eine(n) Koch/Köchin (den in Frage stehenden Arbeitsplatz) erteilt. Bei dieser Sachlage wäre die Berufungsbehörde verhalten gewesen, den eben aufgezeigten Widerspruch (einerseits Beharren auf der Beschäftigungsbewilligung für die beantragte ausländische Arbeitskraft, verbunden mit der Ablehnung einer Ersatzkraftstellung, andererseits Erteilung eines Vermittlungsauftrages für Koch/Köchin) aufzuklären. Keinesfalls hätte die Berufungsbehörde dieses Verhalten ohne Stellungnahme des Arbeitgebers als Ablehnung jeglicher Ersatzkraftstellung werten dürfen.

Schlagworte

Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992090072.X03

Im RIS seit

25.09.1992

Zuletzt aktualisiert am

05.08.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten