RS Vwgh 1992/9/25 92/09/0218

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.09.1992
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs2;
AVG §68 Abs7;
VwGG §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/01/0295 B 11. Dezember 1985 RS 1

Stammrechtssatz

Der Partei steht kein Rechtsanspruch auf Ausübung des behördlichen Aufsichtsrechtes gem § 68 Abs 7 AVG zu, weshalb demjenigen, der ein solches Recht geltend macht, die Beschwerdelegitimation fehlt (Hinweis B 16.12.1947, 1026/47).

Schlagworte

Verwaltungsgerichtsbarkeit Bescheidcharakter von Erledigungen nach AVG §68 Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejaht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992090218.X03

Im RIS seit

25.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten