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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
ABGB §1175;Rechtssatz
Schon aus Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG folgt, daß grundsätzlich nur der Bescheidadressat durch einen an ihn gerichteten Bescheid in seinen Rechten verletzt sein kann (hier: die Firma X-GmbH Tischlerei und nicht die X-GesBR Tischlerei).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992090208.X01Im RIS seit
25.09.1992Zuletzt aktualisiert am
13.05.2013