RS Vwgh 1992/9/25 92/09/0190

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Veröffentlicht am 25.09.1992
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Index

64/03 Landeslehrer

Norm

LDG 1984 §92;

Rechtssatz

Die dem Einleitungsbeschluß nach § 92 LDG 1984 zukommende rechtliche Bedeutung ist darin gelegen, dem einer Dienstpflichtverletzung beschuldigten Landeslehrer gegenüber klarzustellen, hinsichtlich welcher Dienstpflichtverletzung ein Disziplinarverfahren eingeleitet wird. Dies ist schon deshalb erforderlich, um klarzustellen, hinsichtlich welcher Dienstpflichtverletzung ein Disziplinarverfahren innerhalb der Verjährungsfristen eingeleitet wurde (Hinweis E 13.11.1985, 84/09/0143, VwSlg 11938 A/1985).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992090190.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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