RS Vwgh 1992/9/25 92/09/0160

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Veröffentlicht am 25.09.1992
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;
AuslBG §3 Abs1;

Rechtssatz

Ausf dazu, daß es (im Beschwerdefall) unerheblich ist, ob der ausländische Arbeitnehmer allenfalls neben der unerlaubten Durchführung von Arbeiten an einem Modell für die Beschuldigte noch Arbeiten für eine andere Person verrichtet hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992090160.X02

Im RIS seit

25.09.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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