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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;Rechtssatz
Ausf dazu, daß es (im Beschwerdefall) unerheblich ist, ob der ausländische Arbeitnehmer allenfalls neben der unerlaubten Durchführung von Arbeiten an einem Modell für die Beschuldigte noch Arbeiten für eine andere Person verrichtet hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992090160.X02Im RIS seit
25.09.1992