RS Vwgh 1992/9/28 92/10/0055

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Veröffentlicht am 28.09.1992
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs1;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/07/09 89/10/0225 1

Stammrechtssatz

§ 68 Abs 1 AVG soll in erster Linie die wiederholte Aufrollung einer bereits entschiedenen Sache ohne nachträgliche Änderungen der Sachlage und Rechtslage verhindern (Hinweis E 23.6.1928, 50/28, VwSlg 15.276 A/1928)

Schlagworte

Zurückweisung wegen entschiedener Sache

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992100055.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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