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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
ApKG §24 Abs1;Rechtssatz
Die Anlaßfallwirkung iSd Art 140 Abs 7 B-VG (hier Unzuständigkeit des bel Disziplinarberufungssenates für Apotheker iSd § 42 Abs 2 Z 2 VwGG) konstituiert nicht das Recht des Bf, überhaupt nicht bestraft zu werden, sondern besteht darin, dem Recht des Bf darauf zum Durchbruch zu verhelfen, daß über seine Berufung gegen die erstinstanzlich verhängten Disziplinarstrafen eine dem Art 6 MRK entsprechend zusammengesetzte Behörde (Tribunal) entscheidet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990100054.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
31.10.2016