RS VwGH Erkenntnis 1992/09/28 91/10/0205

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.09.1992
beobachten
merken
Rechtssatz

Zur Feststellung einer Beeinträchtigung des Naturhaushaltes bedarf es einer nachvollziehbaren, auf die Lebensbedingungen konkreter Pflanzenarten und Tierarten bezugnehmenden, naturwissenschaftlichen, auf qualitativen und quantitativen Aspekte des Problems Rücksicht nehmenden Begründung (Hinweis E 12.12.1983, 83/10/0228, VwSlg 11253 A/1983).

Schlagworte
Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel
Im RIS seit
28.09.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten