RS Vwgh 1992/9/28 92/10/0055

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.09.1992
beobachten
merken

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs1;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/07/09 89/10/0225 3

Stammrechtssatz

Gegenstand der Rechtskraft ist der Spruch, allenfalls im Zusammenhang mit der maßgebenden Begründung des Bescheides. Die Wesentlichkeit einer Sachverhaltsänderung als Kriterium der " entschiedenen Sache " ist nicht nach der objektiven Rechtslage zu beurteilen, sondern nach der Wertung, die das geänderte Sachverhaltselement in der rechtskräftig gewordenen Entscheidung erfahren hat.

Schlagworte

Zurückweisung wegen entschiedener Sache

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992100055.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten