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82/05 LebensmittelrechtNorm
Künstliche SüßstoffeV 1988;Rechtssatz
Das Gesetz verlangt nicht die Zustimmung des Antragstellers zu einer in Aussicht genommenen Deklarierung als Voraussetzung für eine bescheidmäßige Zulassung von Zusatzstoffen. Die Behörde hat - bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen - die Zulassung eines Zusatzstoffes bescheidmäßig auszusprechen, und es ist ihre Aufgabe, gleichzeitig zu bestimmen, ob und in welcher Weise die Verwendung dieses Zusatzstoffes zu deklarieren ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992100025.X01Im RIS seit
28.09.1992