Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §58 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/10/0102 92/10/0105 92/10/0104 92/10/0103Rechtssatz
Zur lückenlosen Begründung gehört nicht nur die Feststellung des Sachverhaltes, sondern auch die Anführung der Beweismittel (im einzelnen), auf die die Feststellungen gegründet werden. Dabei ist bei jedem Beweismittel anzuführen, welche Tatsache auf dieser Grundlage als feststehend erachtet wird.
Schlagworte
Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel AllgemeinSpruch und BegründungSachverhalt BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992100101.X01Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
03.01.2013