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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ASVG §410 Abs2;Rechtssatz
Entscheidet der mit einem Devolutionsantrag nach § 410 Abs 2 ASVG angerufene Landeshauptmann nicht als Rechtsmittelinstanz, sondern als Behörde erster Instanz, ist daher gegen den vom ihm erlassenen Bescheid, unabhängig von der Angelegenheit, in der die Entscheidung ergeht, die Berufung an den Bundesminister für Arbeit und Soziales zulässig (Hinweis B 24.10.1985, 85/08/0145).
Schlagworte
Instanzenzug Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Besondere Rechtsgebiete Sozialversicherung und WohnungswesenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992080192.X01Im RIS seit
11.07.2001