RS Vwgh 1992/9/29 92/09/0025

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Veröffentlicht am 29.09.1992
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §41 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/05/22 90/08/0021 1

Stammrechtssatz

Im Verfahren vor dem VwGH erfolgt die Prüfung des angefochtenen Bescheides gem § 41 Abs 1 VwGG ausschließlich auf Grund des von der belBeh angenommenen Sachverhaltes. Es ist dem VwGH verwehrt, Tatsachen, die erst im Beschwerdeverfahren neu vorgebracht werden, zu berücksichtigen.

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992090025.X01

Im RIS seit

29.09.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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