RS Vwgh 1992/9/29 92/08/0080

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Veröffentlicht am 29.09.1992
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §12 Abs3 litd;

Rechtssatz

Eine regelmäßige Arbeitsleistung im Ausmaß von zumindest 15 Prozent bis etwa 30 Prozent einer normalen 40stündigen Wochenarbeitsleistung kann nicht mehr als "geringfügig" angesehen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992080080.X03

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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