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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §12 Abs3 litd;Rechtssatz
Eine regelmäßige Arbeitsleistung im Ausmaß von zumindest 15 Prozent bis etwa 30 Prozent einer normalen 40stündigen Wochenarbeitsleistung kann nicht mehr als "geringfügig" angesehen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992080080.X03Im RIS seit
18.10.2001