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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §20;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 88/14/0136 E 29. November 1988 RS 3Stammrechtssatz
Wenn der Nachsichtswerber nicht jene Umstände dartut, aus denen sich die Unbilligkeit der Einhebung der aushaftenden Abgabenschuldigkeiten ergibt kann die Behörde keine Ermessensentscheidung treffen, sondern ist schon aus rechtlichen Erwägungen berechtigt, das Nachsichtsansuchen abzuweisen (Hinweis E 3.10.1988, 87/15/0132).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991130225.X04Im RIS seit
30.09.1992Zuletzt aktualisiert am
22.09.2009