RS Vwgh 1992/9/30 91/13/0225

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Veröffentlicht am 30.09.1992
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §20;
BAO §236 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/14/0136 E 29. November 1988 RS 3

Stammrechtssatz

Wenn der Nachsichtswerber nicht jene Umstände dartut, aus denen sich die Unbilligkeit der Einhebung der aushaftenden Abgabenschuldigkeiten ergibt kann die Behörde keine Ermessensentscheidung treffen, sondern ist schon aus rechtlichen Erwägungen berechtigt, das Nachsichtsansuchen abzuweisen (Hinweis E 3.10.1988, 87/15/0132).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991130225.X04

Im RIS seit

30.09.1992

Zuletzt aktualisiert am

22.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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