Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §236 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/01/14 90/15/0060 5Stammrechtssatz
Nur wenn die Verwertung von Vermögenswerten einer Vermögensverschleuderung gleichkommt, tritt Unbilligkeit der Abgabeneinhebung ein, nicht aber schon deshalb, weil es zu Einbußen an vermögenswerten Interessen kommt, die mit Abgabenleistungen allgemein verbunden sind (Hinweis E 30.5.1990, 89/13/0266 und E 2.12.1988, 87/17/0326).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991130225.X05Im RIS seit
30.09.1992Zuletzt aktualisiert am
22.09.2009