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82/05 LebensmittelrechtNorm
LMG 1975 §7 Abs1 litc;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/10/0112Rechtssatz
Durch besondere, einseitige Hervorhebung der jedem Lebensmittel innewohnenden physiologischen Wirkung (normales Stoffwechselgeschehen) auf den Organismus ist es möglich, beim Laien völlig falsche Vorstellungen über den wahren Wert und die Bedeutung eines bestimmten Lebensmittels zu erwecken (zB "Glucose zum Brennstoffbedarf Ihrer Zellen notwendig"). Zu den unzulässigen Anpreisungen gehören auch Hinweise auf pharmakologische Wirkungen wie zB "für guten Schlaf" oder "zur Senkung des Blutdruckes". Dabei ist es für das Verbot auch unerheblich, ob die Angaben wahr oder unwahr sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992100095.X03Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
17.08.2010