RS Vwgh 1992/9/30 91/13/0225

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Veröffentlicht am 30.09.1992
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §236 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/14/0103 E 20. Jänner 1987 RS 1

Stammrechtssatz

Die Abgabennachsicht ist nicht das geeignete Mittel, um möglichen, aber unterbliebenen Einwänden gegen Sachbescheide zum Durchbruch zu verhelfen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991130225.X06

Im RIS seit

30.09.1992

Zuletzt aktualisiert am

22.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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