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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §236 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 86/14/0103 E 20. Jänner 1987 RS 1Stammrechtssatz
Die Abgabennachsicht ist nicht das geeignete Mittel, um möglichen, aber unterbliebenen Einwänden gegen Sachbescheide zum Durchbruch zu verhelfen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991130225.X06Im RIS seit
30.09.1992Zuletzt aktualisiert am
22.09.2009