RS Vwgh 1992/10/6 92/14/0143

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Veröffentlicht am 06.10.1992
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

ABGB §1090;
EStG 1972 §18 Abs1 Z3 lita;

Rechtssatz

Die mietweise Überlassung einer Wohnung durch die Gebietskörperschaft und die Zahlung eines Baukostenbeitrages durch einen Wohnungswerber sind (schlüssige) Handlungen, die das Zustandekommen des Mietvertrages und die Bindung des Baukostenbeitrages bewirken.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992140143.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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