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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §299 Abs1;Rechtssatz
Zur Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften eines auf § 299 Abs 2 BAO gegründeten aufsichtsbehördlichen Bescheides, mit dem der Jahresausgleichsbescheid des Finanzamtes mit der Begründung behoben wurde, ein Aufbaulehrgang gem § 131d SchOG 1962 sei ein Maturaersatzkurs. Der entscheidungswesentliche Sachverhalt, ob im Kurs ein der Matura vergleichbares Wissen vermittelt wird, welches Berufsspektrum eröffnet wird, ob sich das Berufsbild des Arbeitslehrers für den Fall des Erwerbes der Lehrberechtigung zu einem weiteren Fach ändert, und ob der Aufbaulehrgang hinsichtlich des Steuerpflichtigen nur dazu diente, um den Arbeitsplatz als Arbeitslehrer trotz der Verminderung von Stunden für Werkerziehung in den Lehrplänen nicht zu verlieren, wurde von der Aufsichtsbehörde nicht geklärt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992140146.X01Im RIS seit
06.10.1992