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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
KFG 1967 §64 Abs1;Rechtssatz
Das Vorhandensein einer bloß für das Ausland gültigen Lenkerberechtigung vermag bei einer Bestrafung wegen der Verwaltungsübertretung nach § 64 Abs 1 KFG keinen Milderungsgrund zu bilden.
Schlagworte
Erschwerende und mildernde Umstände AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992180396.X02Im RIS seit
06.08.2001