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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ASchG 1972 §31 Abs2;Rechtssatz
Die Bestellung von Bevollmächtigten iSd § 31 Abs 2 ASchG allein befreit den Arbeitgeber - anders als im Falle der Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten nach § 9 Abs 2 und § 9 Abs 4 VStG - nicht von seiner strafrechtlichen Verantwortlichkeit iSd § 9 Abs 1 VStG, vielmehr sind die Bevollmächtigten neben dem Arbeitgeber strafbar (Hinweis E 18.6.1990, 90/19/0116).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990190532.X01Im RIS seit
01.06.2001