RS Vwgh 1992/10/8 90/19/0473

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Veröffentlicht am 08.10.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Norm

ArbVG §18 Abs1;
VStG §44 litb;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/08/0032 E 27. Februar 1986 RS 1

Stammrechtssatz

Diese Bestimmung enthält zwei voneinander unabhängige Straftatbestände, die einerseits in der Behinderung der Organe des Arbeitsinspektorates, andererseits in der Vereitelung der Erfüllung ihrer Aufgaben bestehen (Hinweis E 30.11.1961, 1689/60 zu § 22 Abs 1 ArbIG 1956).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990190473.X02

Im RIS seit

23.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.11.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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