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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §5 Abs1;Rechtssatz
Die Mißachtung des mit der Verhängung eines Aufenthaltsverbotes verknüpften Ausreisegebotes (§ 6 Abs 1 FrPolG) - im Beschwerdefall wirksam mit rechtskräftigem negativen Abschluß des Feststellungsverfahrens nach § 5 Abs 1 AsylG - fällt bei der Beurteilung des Vorliegens der Voraussetzungen nach § 8 FrPolG schwer ins Gewicht, bringt doch gerade dieses Verhalten sehr augenfällig zum Ausdruck, daß der Fremde keine Bedenken hat, sich über die für ihn maßgebenden fremdenpolizeilichen Vorschriften hinwegzusetzen
(Hinweis E 9.3.1992, 91/19/0351).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992180315.X04Im RIS seit
08.10.1992