RS Vwgh 1992/10/8 92/18/0315

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Veröffentlicht am 08.10.1992
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41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1968 §5 Abs1;
FrPolG 1954 §3 Abs1 idF 1987/575;
FrPolG 1954 §6 Abs1;
FrPolG 1954 §8;

Rechtssatz

Die Mißachtung des mit der Verhängung eines Aufenthaltsverbotes verknüpften Ausreisegebotes (§ 6 Abs 1 FrPolG) - im Beschwerdefall wirksam mit rechtskräftigem negativen Abschluß des Feststellungsverfahrens nach § 5 Abs 1 AsylG - fällt bei der Beurteilung des Vorliegens der Voraussetzungen nach § 8 FrPolG schwer ins Gewicht, bringt doch gerade dieses Verhalten sehr augenfällig zum Ausdruck, daß der Fremde keine Bedenken hat, sich über die für ihn maßgebenden fremdenpolizeilichen Vorschriften hinwegzusetzen

(Hinweis E 9.3.1992, 91/19/0351).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992180315.X04

Im RIS seit

08.10.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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