RS Vwgh 1992/10/8 90/19/0473

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Veröffentlicht am 08.10.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

ArbIG 1974 §18 Abs1;
ArbIG 1974 §3 Abs1;
VStG §44a litb;

Rechtssatz

§ 3 Abs 1 ArbIG bildet keinen eigenen Tatbestand einer Verwaltungsübertretung, sodaß ein zu Unrecht erfolgtes - weil auf keinerlei sachverhaltsmäßige Anhaltspunkte zu stützendes - Mitzitieren dieser Bestimmung als verletzte Verwaltungsvorschrift im Spruch nicht schadet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990190473.X01

Im RIS seit

23.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.11.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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