RS Vwgh 1992/10/8 92/18/0291

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Veröffentlicht am 08.10.1992
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

FrPolG 1954 §3 Abs1 idF 1987/575;
FrPolG 1954 §3 Abs2 Z2;
StVO 1960 §5 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/08/02 91/19/0222 1

Stammrechtssatz

Liegen zwei Bestrafungen des Fremden wegen Übertretungen nach § 5 Abs 1 StVO vor, so sind die Voraussetzungen des § 3 Abs 1 FrPolG idF 1987/575 und des § 3 Abs 2 Z 2 (erster Fall) FrPolG gegeben, da es sich bei diesen nach der Rechtsprechung des VwGH (Hinweis E 24.7.1991, 91/19/0202) um schwerwiegende Verwaltungsübertretungen handelt. Weitere Abstrafungen des Fremden wegen Übertretung des § 64 Abs 1 KFG und auch wegen weiterer Verwaltungsübertretungen dürfen - iSd stRsp des VwGH - als weiteres Fehlverhalten in das der Beurteilung nach § 3 Abs 1 FrPolG idF 1987/575 unterliegende Gesamtfehlverhalten miteinbezogen werden.

Schlagworte

Verhältnis zu anderen Normen und Materien

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992180291.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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