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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §58 Abs2;Rechtssatz
Für einen auf § 25 Abs 3 lit d PaßG gestützten Versagungsbescheid genügt es, wenn sich zumindest den Ausführungen in der Begründung entnehmen läßt, daß die Beh auf diesen Versagungsgrund Bezug genommen hat.
Schlagworte
Spruch und BegründungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992180303.X02Im RIS seit
06.08.2001