RS Vwgh 1992/10/8 92/18/0303

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Veröffentlicht am 08.10.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §58 Abs2;
AVG §60;
PaßG 1969 §25 Abs3 litd;
PaßG 1969 §25 Abs3;

Rechtssatz

Für einen auf § 25 Abs 3 lit d PaßG gestützten Versagungsbescheid genügt es, wenn sich zumindest den Ausführungen in der Begründung entnehmen läßt, daß die Beh auf diesen Versagungsgrund Bezug genommen hat.

Schlagworte

Spruch und Begründung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992180303.X02

Im RIS seit

06.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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