RS Vwgh 1992/10/8 92/18/0304

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Veröffentlicht am 08.10.1992
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
24/01 Strafgesetzbuch
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrPolG 1954 §3 Abs2 Z5;
FrPolG 1954 §3 Abs3 idF 1987/575;
StGB §34 Z17;
VwRallg;

Rechtssatz

Ein Geständnis des Fremden betreffend die von ihm durchgeführte Schleppertätigkeit ist zwar unter strafgesetzlichen Gesichtspunkten als Milderungsgrund von Relevanz, jedoch aus dem Blickwinkel der von der Fremdenpolizeibehörde wahrzunehmenden öffentlichen Interessen an der Unterbringung des Schlepperunwesens nicht bedeutsam.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992180304.X04

Im RIS seit

29.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

18.11.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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