Index
60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AZG §14 Abs2;Rechtssatz
Zeiten, die Buslenker in ihnen zur Verfügung gestellten, im Bus befindlichen, sogenannten Ruhekabinen während der Fahrt, wenn auch zur Erholung, verbringen, sind als Arbeitszeiten und nicht als Ruhezeiten zu werten
(Hinweis E 2.12.1991, 91/19/0248, 0249, 0250)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991190130.X03Im RIS seit
08.10.1992