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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §38;Rechtssatz
AusfzF des Vorliegens einer Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides des Landeshauptmannes, mit dem dieser ungeachtet der Vorschrift des § 101 Abs 2 WRG die auf § 38 AVG und § 109 Abs 2 WRG gestützte und einen Antrag des Bf auf nachträgliche wasserrechtliche Bewilligung eines Kleinwasserkraftwerkes betreffende Entscheidung der Bezirkshauptmannschaft, die "infolge verspäteter Antragstellung" auf Aussetzung bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Antrag der mitbeteiligten Partei betreffend die Erweiterung ihrer Wasserversorgungsanlage durch den Landeshauptmann lautete, bestätigt und damit implizit die Zuständigkeit der Bezirkshauptmannschaft zur Entscheidung in erster Instanz bejaht hat; im konkreten Fall Beschlußfassung des VwGH gem § 41 Abs 1 zweiter Satz VwGG, die Parteien zu der genannten Rechtsfrage zu hören.
Schlagworte
Anfrage gemäß VwGG §41 Abs1 und Parteiengehör durch den VwGHEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992070101.X01Im RIS seit
13.02.2002Zuletzt aktualisiert am
17.02.2011