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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
VwRallg;Rechtssatz
Im konkreten Fall richtet sich der Unternehmer nicht nur gegen die Erfüllungsfrist eines wasserpolizeilichen Auftrages, sondern gegen die Untersagung der Abwassereinleitung selbst, da er die Unmöglichkeit des Anschlusses der bestehenden Abwasserbeseitigungsanlage an eine kommunale Anlage schon zum Untersagungszeitpunkt behauptet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992070075.X01Im RIS seit
12.11.2001