RS Vwgh 1992/10/13 92/07/0075

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Veröffentlicht am 13.10.1992
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

VwRallg;
WRG 1959 §21a;

Rechtssatz

Im konkreten Fall richtet sich der Unternehmer nicht nur gegen die Erfüllungsfrist eines wasserpolizeilichen Auftrages, sondern gegen die Untersagung der Abwassereinleitung selbst, da er die Unmöglichkeit des Anschlusses der bestehenden Abwasserbeseitigungsanlage an eine kommunale Anlage schon zum Untersagungszeitpunkt behauptet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992070075.X01

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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